Infrastruktur
Hier finden Sie unsere Infrastruktur-Nutzungsbedingungen. Wenn Sie unser Schienennetz nutzen möchten, nehmen Sie über das Formular Kontakt zu uns auf.
Schienennetz-Nutzungsbedingungen für die Strecke 6386 Döbeln Hbf (a) - Nossen - Meißen-Triebischtal (a) und die Strecke 6613 Riesa - Nossen, Streckenteil Rhäsa - Nossen, gültig vom 24.01.2023. Die SNB treten gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 24.01.2023 vorläufig in Kraft.
Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Trasssenentgelte für die NFP 2022-2023 sind durch die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 10.01.2022 genehmigt.
Die Nutzungsentgelte für Serviceeinrichtungen der NFP 2020-2021 verbleiben für die NFP 2022-2023 unverändert gültig sind durch die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 01.06.2021 genehmigt.
Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Trasssenentgelte für die NFP 2023-2024 sind durch die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 18.01.2023 genehmigt.
Schienennetz-Nutzungsbedingungen für die Strecke 6386 Döbeln Hbf (a) - Nossen - Meißen-Triebischtal (a) und die Strecke 6613 Riesa - Nossen, Streckenteil Rhäsa - Nossen, gültig vom 24.01.2023. Die SNB treten gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 24.01.2023 vorläufig in Kraft.
Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Trasssenentgelte für die NFP 2022-2023 sind durch die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 10.01.2022 genehmigt.
Die Nutzungsentgelte für Serviceeinrichtungen der NFP 2020-2021 verbleiben für die NFP 2022-2023 unverändert gültig sind durch die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 01.06.2021 genehmigt.
Bekanntmachung Trassenentgelte für die NFP 2023-2024 für EVU
Die NRE beabsichtigt, Ihre Trassenentgelte für die NFP 2023-2024 zu ändern. Die in Abstimmung mit der BNetzA geplanten Entgelte finden Sie hier, den entsprechend angepassten SNB BT-Teil finden Sie hier.
Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Trasssenentgelte für die NFP 2023-2024 sind durch die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 18.01.2023 genehmigt.